Immobilienrecht

Immobilienrecht

Sie wollen ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen und haben Fragen zum Entwurf des Kaufvertrags, den Sie vom Notar erhalten haben?

Nach dem Einzug in ein älteres Haus stellen Sie fest, dass die Fenster undicht sind und der Keller feucht ist. Der Verkäufer hat diese Probleme vor dem Kauf nicht offengelegt. Sie möchten vom Vertrag zurücktreten.

Sie haben Ihr Haus verkauft und stellen fest, dass der Käufer schon vor Zahlung des Kaufpreises und vor der Übergabe Wände entfernt und im Badezimmer eine Fußbodenheizung eingebaut hat. Sie befürchten, dass der Käufer die nötige Finanzierung nicht erhält und fragen sich, wie Sie reagieren sollen.

Der Käufer einer Immobilie verweigert die Zahlung der Maklercourtage, weil der Maklervertrag mit einer anderen GmbH geschlossen wurde, der Makler den Verkäufer nicht benannt hat oder verschwiegen hat, dass die Räume im Dachgeschoss des Objekts nicht bewohnt werden dürfen.

 

Immobilienrecht

Alle rechtlichen Fragen rund um die Immobilie, die nicht das Baurecht betreffen, werden vom Immobilienrecht beantwortet. Dazu gehören auch alle Verträge, die mit Immobilien zu tun haben, zum Beispiel

  • Kaufverträge von Grundstücken, von Wohnungsportfolios, von Gewerbeobjekten oder Eigentumswohnungen
  • Verträge über die Errichtung von Erbbaurechten oder deren Verkauf
  • Belastungen von Grundstücken mit Wegerechten, Wohnrechten, Vorkaufsrechten oder Nießbrauchsrechten
  • Mietverträge über Gewerbeobjekte oder Wohnungen
  • Maklerverträge
  • Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen für Wohnungseigentumsanlagen

Das Maklerrecht und das Wohnungseigentumsrecht werden daher auch als Teil des Immobilienrechts verstanden.