Baurecht

Baurecht

Sie sind als Auftraggeber mit der Leistung Ihres Bauträgers, Bauunternehmers oder Handwerkers nicht zufrieden: Er arbeitet zu langsam, verlangt zusätzliches Geld und das Ergebnis haben Sie sich anders vorgestellt.

Ihr Auftraggeber bezahlt die Schlussrechnung nicht vollständig. Er behauptet, Sie hätten früher fertig werden müssen, die Zusatzarbeiten sind nicht beauftragt worden und die Leistung sei nicht wie vereinbart ausgeführt.

Das Gebäude ist wesentlich teurer geworden, als Ihrem Architekten als Obergrenze vorgegeben. Muss der Architekt die Mehrkosten tragen?

Der Architekt hat eine nicht ausreichende Abdichtung ausgeschrieben und der Bauunternehmer hat die Kasematten nicht korrekt angebracht; Wasser dringt ein. Welche Rechte hat der Auftraggeber gegenüber dem Architekten und dem ausführenden Unternehmer?

Ihr Bauunternehmer meldet während der Arbeiten Insolvenz an. Wie kann der Auftraggeber seine Ansprüche retten? Wie bekommt er den stillstehenden Bau wieder in Fahrt?

Der Auftraggeber rügt kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Mängel. Die Arbeiten wurden durch einen Subunternehmer des Handwerkers ausgeführt. Ist die Gewährleistung schon abgelaufen? Wie muss sich der Handwerker gegen die Mängelrüge des Auftraggebers verhalten? Wie muss er seine Rechte gegenüber dem Subunternehmer wahren?

Die Sanierungsarbeiten an einer Brücke werden unterbrochen. Durch die Verzögerung entstehen Mehrkosten beim Unternehmer. Die Unterbrechung führt zum Überschreiten der Fertigstellungsfrist. Daher macht der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend. Welche Ansprüche sind in welcher Höhe berechtigt? Wie können sie durchgesetzt werden?

Als Eigentümer einer Immobilie bekommen Sie von der Baubehörde die Aufforderung, die Räume im Dachgeschoss nicht mehr zu vermieten, weil sie nicht als Wohnräume genehmigt worden sind. Ist die Aufforderung begründet? Gibt es Möglichkeiten, die Räumung zu verhindern?

Sie möchten Ihr Grundstück in einem Einfamilienhausgebiet mit einem großen viergeschossigen Mehrfamilienhaus bebauen. Wie können Sie erfolgreich gegen die Versagung der Baugenehmigung vorgehen?

 

Privates und Öffentliches Baurecht

 Das private Baurecht regelt die vertraglichen Beziehungen der Unternehmen und Personen, die am Bau zusammenarbeiten, um das Projekt, also das Bauwerk, erfolgreich abzuwickeln:

  • privater, institutioneller oder öffentlicher Auftraggeber
  • Generalübernehmer
  • Generalunternehmer
  • Planungsgesellschaft
  • Architekt
  • Bauträger
  • Bauunternehmen
  • Handwerker

Wesentlich sind zunächst die Verträge und alle weiteren Vereinbarungen (Schriftwechsel, Bauprotokolle, mündliche Absprachen). Daraus ergeben sich die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Ergänzt werden sie durch die gesetzlichen Regelungen und die technischen Vorschriften. Ohne Kenntnisse der technischen Regeln und der einschlägigen Gerichtsentscheidungen sind baurechtliche Auseinandersetzungen nicht sachgerecht zu bewerten und damit nicht erfolgreich zu führen.

Zum öffentlichen Baurecht gehören die Differenzen der Bürger mit den staatlichen Baubehörden, zum Beispiel der Bauprüfbehörde und der Stadtplanung. Dabei geht es für den Bürger/die Bürgerin beispielsweise um die Durchsetzung eines Bauantrags oder die Verhinderung eines geplanten Bauvorhabens in der Nachbarschaft.